KI-Kennzeich­nungspflicht (AI Act): Was Bäckereien und Konditoreien jetzt beachten müssen

Ob KI-generierte Produktfotos von Hochzeitstorten, kreative Werbebanner für Social Media oder KI-gestützte Texte für die Website: Künstliche Intelligenz hält längst Einzug in das Marketing von Bäckereien und Konditoreien. Doch wo neue Chancen entstehen, greifen auch neue Regeln. 

Am 2. August 2026 ist die Kennzeichnungspflicht im Rahmen des EU AI Acts (Art. 50 KI-VO) in Kraft getreten. Was auf den ersten Blick nach einem reinen Thema für IT-Konzerne klingt, betrifft in der Praxis auch handwerkliche Betriebe. 

Was bedeutet das konkret für Ihr Marketing, welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden und wie setzen Sie die Vorgaben rechtssicher um?

Inhaltsverzeichnis

Was ist die KI-Verordnung (AI Act) überhaupt?

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Das Hauptziel der Verordnung ist es, Transparenz zu schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung oder Täuschung durch synthetisch erzeugte Inhalte zu schützen. 

Für Bäckereien und Konditoreien ist vor allem die Transparenzpflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung relevant. Sie regelt, wie und wann Inhalte gekennzeichnet werden müssen, wenn KI bei deren Erstellung oder Bearbeitung im Spiel war. 

Wann greift die Kennzeichnungspflicht für Ihren Betrieb?

Die Pflicht zur Transparenz gilt insbesondere in drei zentralen Anwendungsfällen, die im Marketing- und Vertriebsalltag einer Bäckerei vorkommen können: 

1. Synthetische Medien & „Deepfakes“ (Bilder, Videos, Audios)

Werden Bild-, Audio- oder Videodateien mit KI neu generiert oder so stark bearbeitet, dass sie reale Objekte, Orte oder Gebäcke täuschend echt nachahmen, handelt es sich um synthetische Medien. 

  • Beispiel: Sie generieren per KI ein Bild einer aufwendigen, mehrstöckigen Torte oder eines modernisierten Ladenlokals, das in der Realität (noch) gar nicht so existiert, und nutzen dieses für Marketingzwecke. 
  • Regel: Diese Inhalte müssen eindeutig als KI-generiert oder -bearbeitet gekennzeichnet werden, damit Kundinnen und Kunden nicht fälschlicherweise davon ausgehen, dass es sich um ein authentisches Fotodokument handelt. 

2. KI-Chatbots auf der Website oder in der App

Setzen Sie auf Ihrer Website oder in Ihrer App einen automatisierten Support-Assistant oder KI-Chatbot ein (z. B. für Filialauskünfte oder Vorbestellungen)? 

  • Regel: Nutzer müssen aktiv darüber informiert werden, dass sie gerade mit einer Künstlichen Intelligenz kommunizieren. 

3. KI-generierte Texte ohne menschliche Redaktion

Werden Texte von öffentlichem Interesse (z. B. Pressemitteilungen oder Zeitungsbeiträge) rein durch KI verfasst und ohne menschliche Überprüfung veröffentlicht, greift ebenfalls die Kennzeichnungspflicht. 

  • Praxis-Tipp: Wenn Sie Blogbeiträge, Social-Media-Captions oder Newsletter-Texte mit KI entwerfen, diese jedoch vor der Veröffentlichung selbst durchlesen, anpassen und redaktionell freigeben, gilt der Text in der Regel als menschlich bearbeitet – die spezifische Text-Kennzeichnungspflicht entfällt hier meist. 

Wie setze ich die Kennzeichnung sicher und richtig um?

Die Umsetzung der Vorgaben erfordert keinen riesigen Aufwand, sondern vor allem Konsequenz in der täglichen Praxis: 

Bei Bildern & Marketing-Materialien 

  • Sichtbarer Hinweis: Platzieren Sie bei KI-generierten Fotos einen klaren, gut lesbaren Hinweis direkt am Bild oder in der Bildunterschrift (z. B. „Abbildung mit KI erzeugt“ oder „KI-generiertes Symbolbild“). 
  • Technische Metadaten: Moderne KI-Bildgeneratoren fügen oft automatisch unsichtbare Metadaten (z. B. C2PA-Standard) ein. Achten Sie darauf, diese beim Abspeichern für Ihre Website nicht zu löschen. 

Bei KI-Chatbots 

  • Hinweis im Chatfenster: Weisen Sie direkt bei Begrüßung im Chat transparent darauf hin (z. B. „Hallo! Ich bin der digitale KI-Assistent der Bäckerei [Name]. Wie kann ich dir helfen?“). 
  • Datenschutzerklärung: Ergänzen Sie einen entsprechenden Passus zur Nutzung des KI-Tools in Ihrer Datenschutzerklärung. 

Im Bäckerei-Alltag 

  • Echtes Handwerk zeigen: Die beste Lösung bleibt oft das Original. Echte Fotos aus Ihrer Backstube und Ihren Filialen bauen das meiste Vertrauen bei Kundinnen und Kunden auf. Wenn KI als kreatives Werkzeug genutzt wird, machen Sie es einfach transparent. 

Fazit: Transparenz schützt vor Abmahnungen

Der EU AI Act soll Innovationen nicht ausbremsen, sondern faire Regeln schaffen. Für Bäckereien und Konditoreien bedeutet das: Wer Künstliche Intelligenz im Marketing nutzt, sollte das Thema Transparenz ab sofort fest in die eigenen Workflows integrieren. Ein kleiner, klarer Hinweis reicht meist aus, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und das Vertrauen der Kundschaft zu bewahren. 

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über die aktuellen Vorgaben des EU AI Acts und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung Ihrer spezifischen Marketing-Maßnahmen konsultieren Sie bitte eine qualifizierte Rechtsberatung. 

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